Hinweisgeber-Meldestelle
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Über unsere Meldestelle können Sie solche Hinweise vertraulich übermitteln, damit geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden.
Schutz für Hinweisgebende
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung von Missständen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Sie vor beruflichen Benachteiligungen und gewährleistet den bestmöglichen Schutz Ihrer Identität. Unsere Meldestelle ist Ihr zentraler Ansprechpartner und behandelt alle Meldungen vertraulich.
Bitte beachten
Bei akuten Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Meldung abgeben
Unsere Meldestelle erreichen Sie hier: zur Meldestelle
